Information prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

  • Aktuelle Informationen insbesondere über den Inhalt, die verwendete Literatur, den Beurteilungsmaßstab, die Prüfungstermine finden Sie im Vorlesungsverzeichnis der Universität https://ufind.univie.ac.at/de/index.html
  • Ob ein Kurs stattfindet, hängt von der Anzahl der angemeldeten Studierenden und der Genehmigung durch die Studienprogrammleitung ab.
  • Anmeldung: ausschließlich innerhalb der Anmeldefrist über U:SPACE, es gibt keine Nachanmeldungen
    • Studierende der Studienrichtungen IBW und BW haben Vorrang vor mitbelegenden Studierenden anderer Studienrichtungen bei der Aufnahme in die Kurse.
  • Abmeldung: Selbstabmeldung innerhalb der Abmeldefrist: siehe u:find. 
  • Anwesenheitspflicht bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen: Es besteht Anwesenheitspflicht! Eine Fehlzeit von 90 Minuten (bei einem 1stündigen Kurs) bzw. 180 Minuten (bei einem 2stündigen Kurs) wird toleriert.
  • Abwesenheit in der Vorbesprechung/1. Einheit:
    • entschuldigte Abwesenheit: Sie behalten Ihren Platz (die Entschuldigung muss vor der Vorbesprechung/1. Einheit ausschließlich dem Kursleiter oder der Kursleiterin zugegangen sein - E-Mail-Adressen lauten vorname.nachname@univie.ac.at
    • unentschuldigte Abwesenheit oder Zuspätkommen in der Vorbesprechung/1. Einheit: Sie verlieren Ihren Platz.
  • Warteliste: Freie Plätze werden ausschließlich nach der Vorbesprechung/1. Einheit vergeben.
  • Beurteilung:
    • Bitte sehen Sie die einzelnen Beurteilungsmaßstäbe auf u:find
  • Negative Beurteilung bei einem unbegründeten Abbruch des Kurses
    • bei unentschuldigter Abwesenheit bei den Klausuren;
    • bei Nichterfüllung der Anwesenheitspflicht (mehr als eine Fehleinheit);
  • Anzahl der Antritte: Bezüglich der Anzahl Ihrer Antritte wenden Sie sich an das StudienServiceCenter der Fakultät (wiwi.service@univie.ac.at).
  • Kurswiederholung: Die Anwesenheit, die Mitarbeit und Punkte der Klausuren können nicht ins nächste Semester  "übertragen" werden.

Verwendung unerlaubter Hilfsmittel

  • Verwendung unerlaubter Hilfsmittel
  • „Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden, werden nicht beurteilt; der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen“ (§12 Abs 6 Satzung Studienrecht)
    • Wird bei Teilleistungen prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen ein unerlaubtes Hilfsmittel verwendet, so wird die gesamte Lehrveranstaltung als geschummelt gewertet und zählt als Antritt. Der Eintrag ins Sammelzeugnis erfolgt als „X“.
    • Wird bei Lehrveranstaltungsprüfungen ein unerlaubtes Hilfsmittel verwendet, so wird die Prüfung nicht beurteilt, aber der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und auf die zulässige Zahl der Antritte angerechnet. Der Eintrag ins Sammelzeugnis erfolgt als „X“.